Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endet am  (ursprünglich am ).
Im Einzelfall kann eine Verlängerung der Schlussabrechnung bis zum  beantragt werden. Dieser Schwerpunkt sammelt Nachrichten und Beiträge zum Thema Schlussabrechnungen.Bild rechts 5Bild rechts 5

ArbeitshilfenSchlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 1 – Checklisten mit Berechnung

Schlussabrechnung Corona-Überbrückungshilfen: Paket 2 – Checklisten mit Berechnung

Corona-Überbrückungshilfen bei verbundenen Unternehmen – ChecklistenBild rechts 5Bild rechts 5Bild rechts 5Bild rechts 5Bild rechts 5

Nützliche LinksFAQs zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen (programmübergreifend) finden Sie hier.

Zum Leitfaden für prüfende Dritte gelangen Sie hier.



KundenhinweisEnergiekrise, Corona-Pandemie, Krieg in der Ukraine, Lieferengpässe, Inflation: Viele der aktuellen Krisen bedingen sich zum Teil gegenseitig.
Hier heißt es für den steuerlichen Berater, den Überblick über aktuelle Regelungen und deren Auswirkungen zu bewahren.

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